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FON [+] ist die offizielle Service-App des Finanzministeriums und bietet nachfolgende Features an:

FinanzOnline [+]

by Bundesministerium für Finanzen

What is it about?

FON [+] ist die offizielle Service-App des Finanzministeriums und bietet nachfolgende Features an:

App Details

Version
3.2.0
Rating
NA
Size
24Mb
Genre
Finance Utilities
Last updated
October 2, 2024
Release date
August 31, 2021
More info

App Screenshots

App Store Description

FON [+] ist die offizielle Service-App des Finanzministeriums und bietet nachfolgende Features an:
• News
• personalisierte Termine (Steuertermine für Unternehmer, Auszahlungstermine Familienbeihilfe, etc.)
• Rechner (z.B. Brutto-Netto-Rechner)
• Zollbereich mit Informationen zu Freimengen, Freigrenzen, Internetshopping, Übersiedelungen und Fahrzeugen
• Finanzamtssuche
• sowie den bekannten Steuerausgleich

Dieser Steuerausgleich ist ein besonderer Service für Private mit Einkünften als Angestellte/r, Arbeiter/in oder Pensionist/in. Steuerlich relevante Ausgaben – wie z.B. Werbungskosten oder Außergewöhnliche Belastungen – können einfach, elektronisch und effektiv erfasst werden. Der Erfassungsprozess ist intuitiv und intelligent aufgebaut, um die Eingabe der Belege zu erleichtern. Es kann aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Erfassungskategorien gewählt werden. Diese sind mit einer Stichwortsuche verknüpft, sodass Anwender möglichst rasch die richtige Kategorie für ihre Belegerfassung finden. Im Hintergrund sind die Erfassungskategorien automatisch zu den richtigen Kennzahlen für Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastungen sowie Sonderausgaben zugeordnet. Das ermöglicht am Ende des Jahres eine rasche Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich bzw. Steuererklärung). Die direkte, sichere Anbindung an die Finanzverwaltung ist, aus der App heraus, gegeben. Ein Datenaustausch mit den IT-Systemen der Finanzverwaltung (Stamm- und Kontaktdatenabholung, Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung) wird unterstützt. In FinanzOnline [+] kann der Großteil der L1-, L1k- und L1ab-Kennzahlen direkt ermittelt werden. Diese L1-Light Arbeitnehmerveranlagung kann auch direkt aus FinanzOnline [+] elektronisch eingebracht werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die in FinanzOnline [+] ermittelten Kennzahlen an FinanzOnline zu übermitteln, um dort die Vervollständigung der Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen.

Um sich bei der App FinanzOnline [+] als authentifizierter User anzumelden, wird die App Digitales Amt benötigt. Die Anmeldung ist für einige Funktionen wie etwa das Abfragen von persönlichen Daten oder für die Einbringung einer Arbeitnehmerveranlagung erforderlich. Die meisten Funktionen von FinanzOnline [+] können jedoch ohne Anmeldung verwendet werden, z.B. Belegerfassung (siehe Funktionen).

Funktionen Steuerausgleich:

- Einfach, schnell und laufend Belege erfassen
- Elektronische Belege (Fotos / PDF-Rechnungen) zu den einzelnen Ausgaben hinzufügen
- Belege nachträglich bearbeiten oder löschen
- Ausgabenübersicht der erfassten Buchungen und Belege wird automatisch erstellt
- Automatische Abschreibungsberechnung und Anlagenverzeichniserstellung
- Laufende unterjährige Prognoseberechnung für Steuergutschrift (bzw. nachzahlung) inkl. Familienbonus Plus
- Plausibilitätsprüfungen
- Jahreslohnzetteldaten direkt über die IT-Systemen der Finanzverwaltung abrufen*
- Vorberechnung vor der Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung direkt in FinanzOnline [+] abrufen (analog FinanzOnline)*
- Automatisch L1-Light-Steuererklärung (inkl. Beilage-Formulare L1ab und L1k) generieren und elektronisch einreichen*
- Oder erfasste L1-Erklärung (inkl. Beilage-Formulare L1ab und L1k) an FinanzOnline zur direkten Vervollständigung übermitteln*
- Automatisch generierte Kennzahlen jederzeit zur Weiterverwendung (z.B. Übermittlung an Steuerberater/in oder Direkteingabe in FinanzOnline bei E1) exportieren
- Einzelexport von Ausgabenübersicht, Belegen und Anlagenverzeichnis oder Gesamtexport von Steuererklärungsdaten pro Veranlagungsjahr durchführen
- Automatische „Snapshot“-Erstellung mit Stand der Daten vom Zeitpunkt der Steuererklärungsübertragung an die Finanzverwaltung
- Backup-Funktion
- Automatische Stammdatenübernahme für Folgejahre*
*) Diese Funktionen können nur im angemeldeten Zustand ausgeführt werden, da personenbezogene Daten verwendet werden.

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